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G.M. POSZEIDON KFT. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)


Begriffbestimmungen:

Anbieter: G.M. POSZEIDON Reklám és Világítástechnikai Korlátolt Felelősségű Társaság

Firmensitz: 9423 Ágfalva,Major telep

Standort: 9423 Ágfalva, Major telep

Firmennummer: 08 09 034908

Steuernummer: 32064887-2-08

EU-Steuernummer: HU32064887

Tel.: 0664 463 78 85

E-mail: info@gmposzeidon.hu


Unternehmen: Ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. (G.M. POSZEIDON Kft.)

Besteller: Jede natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen käuflich erwirbt. Diese AGB ist für Verbraucher nicht anwendbar.

Verbraucher: Eine natürliche Person, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

Produkt: Eine erzeugte Ware oder Dienstleistung.


I. Geltung

(1) Für den Verkauf unserer Produkte, unsere Werkleistungen, Lieferungen, Montagen, einschließlich Nebenleistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB)

(2) Abweichende Bedingungen oder Abreden mit dem Kunden ( Käufer), sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder anerkannt haben und gelten auch dann nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

(3) Unsere AGB gelten für alle künftigen Aufträge und Geschäftsbeziehungen.


II. Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind hinsichtlich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Die in den Katalogen, und Online - Prospekten oder Werbematerialien enthaltenen Darstellungen von Produkten und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Eine rechtliche Bindung unsererseits tritt erst mit Vertragsabschluss ein. Dieser erfolgt, wenn der vom Käufer gezeichnete Gegenbrief oder Bestellung unserer Auftragsbestätigung bei uns einlangt, wodurch auch die AGB als angenommen gelten. Erklärungen, Beratungen, Auskünfte und mündliche Vereinbarungen jeder Art werden erst durch unsere schriftlichen Bestätigungen verbindlich.


III. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferbedingungen

(1) Wir bemühen uns vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Angaben über Liefertermine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferpflichten und fristen ruhen jedenfalls, so lange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist oder seinerseits den Vertrag nicht vollständig erfüllt hat oder eine zur Erfüllung des Auftrages notwendige Handlung nicht vornimmt. (etwa auch, wenn er nicht alle Einzelheiten des Auftrages rechtzeitig und vollkommen klarstellt) Die Lieferfristen und Termine stehen zudem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für allfällige Verspätungen seitens unserer Lieferanten. Jede Änderung einer Bestellung hat eine Änderung des unverbindlichen Liefertermins zur Folge. Soweit Teillieferungen möglich sind, sind diese auch zulässig. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

(2) Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir in unserem Unternehmen durch zumutbare Sorgfalt nicht abwenden können, behindert werden, verlängern sich die Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung samt einer angemessenen Anlaufszeit.

(3) Bei Überschreitung einer Lieferfrist, wenn eine solche ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Käufer zur Setzung einer Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Dieses Recht besteht nur bezüglich der noch nicht gelieferten Ware oder verrichteten Leistung. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit, auch für den Fall des Rücktritts vom Vertrag, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


IV. Lieferung und Abnahme

(1) Bei Lieferung von Werbeanlagen oder sonstigen Waren ohne Montage erfolgen Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Kunde. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Bei unerheblichen Mängeln darf die Entgegennahme der Waren nicht verweigert werden.

(2) Werden Werbeanlagen oder sonstige Werke durch uns montiert ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Kunde die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen. Unterbleibt diese, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt, wenn wir den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben.

(3) Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.

(4) Bei unerheblichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme der Ware nicht verweigern.


V. Preise Zahlungsbedingungen und Sicherheiten

(1) Unsere netto Preise verstehen sich sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Grundlage für unsere Preise sind unsere geltenden Preislisten und die erstellten Verbindlichen Angebote.

(2) Die Preise verstehen sich netto vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten und Mehrwertsteuer.

(3) Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Kunden Ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.

(4) Bei Werbeanlagen oder sonstigen Werken, welche einschließlich mit Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: die Elektroinstallation, die Gerüststellung oder Hebezeuge etwaige Leistungen anderer Gewerbe, wie insbesondere Maurer, Verputz, Dach-, Stemmoder Abdichtungsarbeiten, die Kosten von Standsicherheitsnachweisen, sowie Entsorgungskosten.

(5) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Bei Zahlung durch Vorkasse wird der zu zahlende Betrag unverzüglich nach dem Vertragsschluss fällig.

(6) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages an den Käufer versendet. Erstbestellungen eines Neukunden bedürfen grundsätzlich der Vorkasse.

(7) Sofern nicht anders vereinbart ist, bedürfen Aufträge mit einem Wert von mindestens 3.000,-€ einer Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragswertes bei Erteilung des Auftrags. Andere Zahlungsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(8) Vorbehaltlich einer anderwärtigen Vereinbarung sind Rechnungen die einen Betrag in der Höhe von 300€ nicht überschreiten bar zu begleichen. Darüber hinausgehende Beträge sind nach Möglichkeit zu überweisen, aus Ungarn auf die Kontonummer  10300002-10108014-49020015 bei MBH Bank oder aus dem Ausland auf die IBAN HU15 1030 0002 1010 8014 4882 0018 bei MBH Bank (BIC:MKKBHUHB)

(9) Ein Auftrag mit einem Wert von mindestens 20.000€ wird erst nach Beibringung einer entsprechenden Bankgarantie durchgeführt

(10) Sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, hat die Zahlung ohne Abzüge, so zu erfolgen, dass wir an dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

(11) Der Kunde kommt spätestens 15 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder Empfang der Leistung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

(12) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum der G.M. Poszeidon

(13) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu.

(14) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der sich ggf. bereits im Besitz der Ware befindliche Kunde verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

(15) Der Kunde ist verpflichtet der G.M. Poszeidon einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechseln der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den G.M. Poszeidon insoweit entstandenen Ausfalls. Der Kunde darf die gelieferte Ware jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen. Er hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten und haftet für den entstandenen Ausfall.

(16) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder zu einem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass er sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gegen seinen Abnehmer vorbehält. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt G.M. Poszeidon schon jetzt alle ihm hieraus entstandenen Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrags zzgl. MwSt. mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer oder Dritte zur Sicherheit ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die G.M. Poszeidon nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung bis zum Widerruf ermächtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen der G.M. Poszeidon gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen mit uns geschlossene Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Anmeldung eines Insolvenz Verfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen können. Der Kunde ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderung verpflichtet. Nach Wegfall der Verfügungsberechtigung des Kunden sind wir zur Sicherung unserer Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware berechtigt, insbesondere auch die am Lager des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten in Eigenbesitz zu nehmen. Von Vorstehendem bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt. Die G.M. Poszeidon verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir einerseits verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt, darüber hinaus sind sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig; Bonifikationen gelten als verfallen. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretenen Forderungen beziehen sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Falle der Insolvenz des Kunden auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.


VI. Montage

(1) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verzögerungen durchgehend durchgeführt werden können.

(2) Sofern nicht anderes vereinbart hat der Kunde G.M. Poszeidon maßstabsgetreue Pläne, Fotos sowie Naturmaße (?) rechtzeitig vor Beginn der Montage zur Verfügung zu Stellen.

(3) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von G.M. Poszeidon auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.

(5) Sofern G.M. Poszeidon die Aufstellung oder Montage der Waren übernehmen, so trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie zum Beispiel Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.

(6) Sollte G.M. Poszeidon aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder sonstiger Anweisungen verpflichtet sein möglicherweise demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.


VII. Gewährleistung

(1) Die Verwendung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. Eine anwendungstechnische Beratung unsererseits ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke.

(2) Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen können demnach nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb 3 Tage nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Die Mängelrüge berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.

(3) Unterlässt er die rechtzeitige Anzeige, oder wird die Ware montiert oder verarbeitet, gilt diese als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung, Produktion liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers und Rückstellung der bemängelten Ware nach unserer freien Wahl Verbesserungen oder Ersatz. Sofern eine Verbesserungs- oder Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden sollte, sind wir nach unserer freien Wahl zur Preisminderung oder Wandlung verpflichtet.

(4) Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit uns von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Mängelansprüche. Bei Waren, die als deklassierte Produkte verkauft worden sind, steht dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher Fehler, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsansprüche zu.

(5)Jede Gewährleistung unsererseits entfällt zudem bedingungslos, wenn:

- der Käufer oder ein Dritter die von uns gelieferten Gegenstände unsachgemäß behandelt, bearbeitet, montiert oder verändert hat¸ oder

- Mängel aus Witterungseinflüssen wegen unsachgemäßer Lagerung entstanden sind, oder

- Mängel durch Nichtbearbeitung unserer technischen Hinweise, Montageanleitungen für die Behandlung und Weiterverarbeitung der von

uns gelieferten Gegenstände entstanden sind.


VIII. Haftung

Bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur, soweit uns Schäden unverzüglich gemeldet werden und uns grobes Verschulden ( Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ) nachgewiesen wird. Unsere Haftung beschränkt sich zudem auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, und gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf, und auf die im Einzelvertrag und/oder diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Ansprüchen des Käufers. Sämtliche weitergehende Ansprüche des Käufers oder sonstigen Vertragspartner oder Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, darunter auch der Ersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstigen Vermögensschäden und/oder mittelbaren Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für Beratung. Der Anspruch .auf Schadenersatz endet in jedem Fall mit Ende der Gewährleistungsfrist.


IX. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben, dazu zählen auch sämtliche künftige und bedingten Forderungen und die jeweiligen Saldoforderungen aus einem Kontokorentverhältnis. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag oder sonst uns zustehenden Betrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht.


X. Urheberrechte

An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben.

Die G.M. Poszeidon Bt. ist unbefristet und unwiderruflich berechtigt, den Kunden sowie Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben sowie Fotos von Lichtinstallationen des Kunden mit deren Produkten für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.


XI. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


XII. Geltendes Recht und Allgemeine Bestimmungen

Es gilt ungarisches Recht, besonders die ungarische BGB (2013. évi V. tv.)

Die Parteien stellen fest, dass für ihre Rechtstreitigkeiten die „Soproni Járásbíróság“ alleinig kompetent ist.


XIII. Allgemeines

Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.

Diese AGB hat die Firma G.M. Poszeidon auf Ihrer Webseite publiziert, und ist für jeden ersichtlich.